Teilnahmebedingungen
1. Anmeldeverfahren
Wenn nicht explizit anders angegeben, ist die verbindliche Anmeldung ausschließlich online über die Lehrgangsausschreibung möglich. Per Post, Fax oder telefonisch können keine Anmeldungen erfolgen. Alle eingegangenen Anmeldungen werden geprüft und je nach Auslastungssituation der Lehrgänge beantwortet (Zusage, Warteliste, Absage, Alternativen-Vorschlag).
Für evtl. auftretende Fragen stehen Ihnen die Einsatzleitung zur Verfügung.
Sie erreichen sie per E-Mail: fabian.schmitt@wesel.dlrg.de
2. Teilnahmevoraussetzungen
Die Teilnahme an einem Lehrgang ist grundsätzlich an die Erfüllung der Voraussetzungen gebunden. Die Nachweise darüber sind zum Lehrgang im Original mitzubringen. Beabsichtigt der Interessent eines bestimmten Lehrganges weitere Lehrgänge belegen zu wollen, sind die Teilnahmevoraussetzungen zu jedem dieser Lehrgänge erneut vorzulegen.
Die Anerkennung anderweitig erworbener und anerkennungsfähiger Voraussetzungen ist im Vorfeld bei der Einsatzleitung zu erfragen.
Sollten die Teilnahmevoraussetzungen bis zum Lehrgangsbeginn nicht nachgewiesen werden können, kann eine Zulassung zum Lehrgang nicht erteilt werden. Die zu zahlende Teilnehmergebühr wird in diesem Fall nicht zurückerstattet.
3. Teilnehmerbeitrag
Der Teilnehmerbeitrag für den gewählten Lehrgang werden in der Ausschreibung bekannt gegeben und sind zu Beginn des Lehrgangs in bar oder per Überweisung gegen Rechnung zu entrichten.
4. Zu- und Absage von Lehrgangsplätzen
Anmeldungen werden im Rahmen der verfügbaren Seminar-/Lehrgangsplätze in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Ein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme wird mit der Anmeldung nicht begründet.
Der Eingang der Anmeldung wird durch eine automatische Antwort-Email bestätigt. Sie enthält ggf. einen Hinweis auf noch zu erbringende Teilnahmevoraussetzungen und/oder einen Link zur Bestätigung der Anmeldung. Wird der sich anmeldende Interessent durch den Lehrgangsleiter in die Teilnehmerliste aufgenommen oder bei bereits vollem Lehrgang auf eine Warteliste gesetzt, wird dies ebenfalls per Email bestätigt.
Ist bei Meldeschluss die Teilnehmerzahl erreicht und der Lehrgang ausgebucht, erhalten alle Personen der Warteliste eine Absage.
Von Rückfragen bezüglich eingegangener Anmeldungen bitten wir abzusehen!
5. Rückgabe oder Stornierung von Lehrgangsplätzen
Eine Stornierung der verbindlichen Anmeldung und Erstattung der Teilnehmergebühren sind nicht möglich, es sei denn, eine Person der Warteliste rückt auf den freigewordenen Platz nach. In diesem Fall hat die nachgerückte Person die Teilnehmergebühren in voller Höhe zu tragen.
6. Lehrgangsänderungen
Die Veranstalter behalten sich vor, Lehrgänge abzusagen, Termine zu ändern oder den Lehrgangsort zu verlegen. Ein Anspruch auf Erstattung des Teilnehmerbeitrages kann damit nicht begründet werden. Wird kein Ausweichtermin angeboten, werden bereits geleistete Zahlungen automatisch zurückerstattet. Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Veranstaltung von dem im Programm angekündigten Referenten geleitet wird.
Organisatorische Hinweise
1. Lehrgangsbeginn und Veranstaltungsort
Es wird empfohlen am ersten Lehrgangstag etwas früher (ca. 15-20 Minuten) als zur angegebenen Uhrzeit am Lehrgangsort zu erscheinen, um ggf. weitere organisatorische Fragen zu klären, sodass der Lehrgang dann pünktlich beginnen kann.
2. Unterbringung/Verpflegung
Im Teilnehmerbeitrag sind enthalten:
· Seminar-/Lehrgangsteilnahme
· Eventuelle lehrgangsbegleitende Unterlagen, sofern nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass diese erworben werden müssen
· Verpflegung (Nur, wenn in der Lehrgangsausschreibung explizit angegeben; Hinweise in der Ausschreibung beachten)
· Teilnehmerbescheinigung
· ggf. ATN-Urkunde / Abzeichen
Die Unterbringung bei mehrtägigen Lehrgängen an der Rettungswachstation der Ortsgruppe Wesel e.V. erfolgt in den Räumlichkeiten der Rettungswachstation. Sanitäre Einrichtungen (Dusche, WC) stehen allen Teilnehmern zur Verfügung. Hygieneartikel sind grundsätzlich durch den Teilnehmer mitzubringen.
3. Bescheinigung der Teilnahme
Jeder Teilnehmer erhält für die Teilnahme am gesamten Lehrgang eine Teilnahmebescheinigung und/oder ATN-Urkunde.
Im Falle eines Fehlens oder Nichtbestehens bei Teilen des Lehrganges kann der Lehrgangsleiter nach Prüfung die Ausgabe der Teilnahmebescheinigung/ATN-Urkunde verwehren. Die gezahlte Teilnehmergebühr wird in diesem Fall nicht zurückerstattet.
4. Fotofreigabe
Wir weisen alle Teilnehmer darauf hin, dass während der Lehrgänge von Ihnen Foto- und Filmaufnahmen angefertigt werden können. Diese Aufnahmen dienen der Darstellung der Lehrgänge in den Medien. Ihre Veröffentlichung bedarf daher im Regelfall keiner zusätzlichen Einwilligung der fotografierten Personen. Die Fotografen tragen darüber hinaus dafür Sorge, dass die Persönlichkeitsrechte der fotografierten Person gewahrt bleiben. Weder von dem Fotografen, noch von den auf dem Foto dargestellten Personen können Honoraransprüche oder Ansprüche auf Namensnennung bei der Veröffentlichung erhoben werden.
Die DLRG behält sich vor, während der Lehrgänge angefertigte Bilder und Filmaufnahmen für verbandsinterne Zwecke weiter zu verwenden. Für darüberhinausgehende Anwendungen, insbesondere kommerzieller Art, wird die DLRG sich im Einzelfall mit der jeweils fotografierten Person in Verbindung setzen, sofern dies im Rahmen der §22 und § 23 KunstUrhG notwendig ist.